Was bedeutet das "Einsichtsrecht" des Mieters?
Wenn der Mieter die Abrechnungsunterlagen für die Nebenkostenabrechnung einsehen möchte, müssen Sie als Vermieter ihm das in Ihren Räumen ermöglichen. Wohnen Sie so weit entfernt, dass ihm der Weg nicht zuzumuten ist, kann er Kopien verlangen. Diese Kopien dürfen Sie ihm in Rechnung stellen.